Hartz IV und Schulgeld
Welchen Betrag gibt es?
100,-€ ab 1.8.2009
Für welchen Zweck?
Diese zusätzliche Beihilfe ist zweckgebunden für die Beschaffung von Schulmaterial, Büchertasche ect.
Wer kann die Leistung erhalten?
SchülerInnen die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Welche Schule muss besucht werden?
Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Mittel-, Förder bzw. Sonder-Schule und Gymnasien oder Berufsschule in Vollzeit (ohne Bezug von Ausbildungsvergütung)
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Stichtag 1.8.
Bezug von SGB II-Leistungen mit mind. einem Elternteil im Haushalt
ODER selbst hilfebedürftig
noch keine 25 Jahre alt
Vorlage von Nachweisen
SchulanfängerInnen die NACH dem 1.8.2002 geboren sind und SchülerInnen die VOR dem 1.8.1995 geboren sind müssen eine Einschulungs- oder Schulbestätigung vorlegen
Muss ein Antrag gestellt werden?
Nein. Die Leistungen werden bei Vorlegen der Voraussetzungen zum 1.8. des Jahres überwiesen
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